Mehr Digitalisierung in der Sozialversicherung

Was die meisten aus dem Privatleben schon gut kennen, hält allmählich auch Einzug in die Sozialversicherung – nach und nach werden einzelne Verfahren auf elektronische Übermittlungen und Abrufe umgestellt. Gleich vier Verfahren sind zu Jahresbeginn verpflichtend elektronisch geworden und entlasten Arbeitnehmer wie Personalbüros von Papierverfahren. Besonders im Fokus: Die elektronische AU soll die Krankmeldung vereinfachen – damit sich die Arbeitnehmer auf ihre Genesung konzentrieren können.

Ihr Josef Huber
Hauptabteilungsleiter Arbeitgeberservice

Praxistipp

Melden Sie sich am besten gleich zu unserem Newsletter an, und bleiben Sie bei der Umsetzung der Koalitionspläne auf dem Laufenden.