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Kapitalbeteiligung für Mitarbeiter attraktiver
Steuerfreie Höchstbeträge werden angehoben
Nach der bis 2023 geltenden Rechtslage ist der geldwerte Vorteil des Arbeitnehmers im Rahmen eines gegenwärtigen Dienstverhältnisses aus der unentgeltlichen oder verbilligten Überlassung von Vermögensbeteiligungen (z. B. Aktien, GmbH-Anteile) am Unternehmen des Arbeitgebers steuerfrei, soweit der Vorteil insgesamt 1.440 EUR im Kalenderjahr nicht übersteigt. Der Höchstbetrag ist mit Wirkung ab 1. Januar 2024 von 1.440 auf 2.000 EUR angehoben worden.
Vermögensbeteiligungen konnten nach bisheriger Rechtslage steuerbegünstigt auch durch Entgeltumwandlung finanziert werden, dabei bleibt es.
Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist weiterhin, dass die Beteiligung mindestens allen Arbeitnehmern offensteht, die zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Angebots ein Jahr oder länger ununterbrochen in einem gegenwärtigen Dienstverhältnis zum Unternehmen stehen.
Steuerbefreiung | bis 31.1.2023 | ab 1.1.2024 |
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§ 3 Nr. 39 EStG | bis 1.440 EUR | bis 2.000 EUR |
Entgeltumwandlung möglich ohne Gefährdung der Steuerbefreiung? | ja | ja |