Neue Nachweispflichten für Arbeitgeber

Kurz vor der Sommerpause hat der Gesetzgeber alle Arbeitgeber zu Aufgaben verpflichtet, die einen erheblichen Mehraufwand für die Personalabteilung bedeuten: Mit der Reform des Nachweisgesetzes müssen bei Neueinstellungen und – wenn Arbeitnehmer dies verlangen – auch in Bestandsfällen mehr Pflichtangaben zu den wesentlichen Bedingungen des Arbeitsverhältnisses als bislang schriftlich fixiert und an die Beschäftigten ausgehändigt werden. Bei Verstößen drohen erstmals empfindliche Bußgelder. Einzelheiten zu den Neuerungen, die zum 1. August 2022 in Kraft getreten sind, finden Sie in dieser Ausgabe.

Ihr Josef Huber
Hauptabteilungsleiter Arbeitgeberservice

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