Klare Worte zur Arbeitszeiterfassung

Die Richter des Bundesarbeitsgerichts haben in einer aktuellen Entscheidung klargestellt, dass Arbeitgeber aus Arbeitsschutzgründen die gesamte Arbeitszeit ihrer Beschäftigten erfassen müssen – und zwar auch ohne entsprechende Regelung im Arbeitszeitgesetz. Was bedeutet das Urteil für Arbeitgeber? Auf welche Weise kann die Arbeitszeit erfasst werden? Vorab nur so viel: Die Entscheidung bedeutet nicht das Aus für Vertrauensarbeitszeit und Arbeit im Homeoffice. Einzelheiten erfahren Sie in dieser Ausgabe.

Wir wünschen Ihnen einen guten Start in ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2023!

Ihr Josef Huber
Hauptabteilungsleiter Arbeitgeberservice

Praxistipp

Melden Sie sich am besten gleich zu unserem Newsletter an, und bleiben Sie bei der Umsetzung der Koalitionspläne auf dem Laufenden.